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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2011 - L 9 U 125/07   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2011 - L 9 U 125/07 (https://dejure.org/2011,121678)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.12.2011 - L 9 U 125/07 (https://dejure.org/2011,121678)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - L 9 U 125/07 (https://dejure.org/2011,121678)
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  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2011 - L 9 U 125/07
    Nach der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Theorie der wesentlichen Bedingungen werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04; Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R).

    Für die wertende Entscheidung über die Wesentlichkeit einer Ursache gelten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05) folgende Grundsätze: Es kann mehrere rechtlich wesentliche Mitursachen geben.

    Denn dies steht im Gegensatz zu den Beurteilungsgrundsätzen, die das Bundessozialgericht in seiner grundlegenden Entscheidung vom 09. Mai 2006 (Az.: B 2 U 1/05 R) aufgestellt hat.

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2011 - L 9 U 125/07
    Nach der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Theorie der wesentlichen Bedingungen werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04; Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R).

    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; siehe auch Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O.).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2011 - L 9 U 125/07
    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; siehe auch Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O.).

  • BSG, 07.12.1976 - 8 RU 14/76

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung - Willkürliche Festsetzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2011 - L 9 U 125/07
    Änderungen unter oder bis 5 v.H. sind nicht zu beachten, weil eine derartige Abweichung innerhalb der natürlichen Fehlergrenze liegt und deshalb nicht als wesentlich angesehen wird (vgl. BSG, Urteil vom 07. Dezember 1976 - 8 RU 14/76).
  • BSG, 27.05.1997 - 2 BU 49/97

    Abgrenzung der Regelungsbereiche des § 44 und § 48 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2011 - L 9 U 125/07
    Nur wenn sich bei diesem Vergleich ein für den materiellen Anspruch des Einzelnen erheblicher Unterschied ergibt, haben sich die rechtlichen Verhältnisse wesentlich geändert (vgl. BSG, Urteil vom 03. Oktober 1989 - 10 RKg 7/89; Beschluss vom 27. Mai 1997 - 2 BU 49/97).
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2011 - L 9 U 125/07
    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • OVG Saarland, 29.05.1989 - 1 R 2/89

    Keine Anerkennung einer Nickelallergie bei einer Schalterbeamtin als Dienstunfall

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2011 - L 9 U 125/07
    Denn im Rahmen der Anfechtungsklage ist ausschließlich zu überprüfen, ob die Entscheidung über die Entziehung der Rente rechtmäßig gewesen ist (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 17. April 1991 - 1 R 2/89; Urteil vom 20. April 1993 - 2 RU 52/92; Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Juli 2011 - L 22 R 43/10).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2011 - L 9 U 125/07
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. des Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urteil vom 10. Juni 1955 - 10 RV 390/54).
  • OLG Hamburg, 08.01.1998 - 3 U 15/97
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2011 - L 9 U 125/07
    Im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht (LSG) (Az.: L 3 U 15/97) holte die Berufungsbeklagte ein internistisch-arbeitsmedizinisches Fachgutachten von Dr. C. vom 17. Juli 1997 ein.
  • BSG, 03.10.1989 - 10 RKg 7/89

    Wesentliche Änderung iS. von § 48 Abs. 1 SGB X

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2011 - L 9 U 125/07
    Nur wenn sich bei diesem Vergleich ein für den materiellen Anspruch des Einzelnen erheblicher Unterschied ergibt, haben sich die rechtlichen Verhältnisse wesentlich geändert (vgl. BSG, Urteil vom 03. Oktober 1989 - 10 RKg 7/89; Beschluss vom 27. Mai 1997 - 2 BU 49/97).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2011 - L 22 R 43/10

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Verbesserung; wesentliche Änderung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2008 - L 9 U 32/05
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